Die Revision des chinesischen Zivilprozessgesetzes 2023: Einseitige Wahrung völkerrechtlicher Grundprinzipien
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2024.17-33Abstract
Mit Wirkung zum 1.1.2024 hat der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses am 1.9.2023 eine Revision des ursprünglich 1991 verabschiedeten Zivilprozessgesetzes (ZPG) vorgenommen. Primär betreffen die Änderungen das Verfahren mit Auslandsbezug. Diese bilden den Schwerpunkt des vorliegenden Beitrags. Besprochen werden außerdem die Neuerungen im Verfahren ohne Auslandsbezug. In Verfahren mit Auslandsbezug ist zu erwarten, dass sich chinesische Gerichte in Zukunft häufiger für international zuständig erklären. Neu eingefügt in das ZPG hat der Gesetzgeber eine Regelung des forum non conveniens sowie Paragrafen, die sich mit Fragen paralleler Rechtshängigkeit und konkurrierender Entscheidungen bei internationalen Zivilrechtsstreitigkeiten beschäftigen. Im Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen zeigt sich, dass er völkerrechtliche Grundprinzipien hochhält, soweit diese im Interesse Chinas liegen. Dass das revidierte ZPG in internationalen Schiedsverfahren nicht mehr auf den Sitz des Schiedsorgans, sondern darauf abstellt, wo das Schiedsverfahren durchgeführt wurde, lässt eine Zunahme derjenigen Schiedsverfahren ausländischer Schiedsorgane erwarten, die in China stattfinden. Die Änderungen im ZPG zum Verfahren ohne Auslandsbezug sind ganz überwiegend Anpassungen an andere Gesetze, die neu verabschiedet oder zuvor revidiert worden waren.
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