Die Neufassung des chinesischen Gesellschaftsgesetzes 2023: Vier gesetzgeberische Ziele, vier Leitprinzipien bei den Revisionsarbeiten und sieben große Themengebiete
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2024.313-340Abstract
Mit Wirkung zum 1.7.2024 hat der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses am 29.12.2023 das ursprünglich 1993 verabschiedete Gesellschaftsgesetz zum zweiten Mal neu gefasst. Der Gesetzgeber bezweckt mit der Neufassung die (weitere) Reform staatseigener Unternehmen, nämlich die Einführung eines Rechnungsprüfungsausschusses, der in bestimmten Gesellschaften die Funktion des Aufsichtsrates übernimmt. Außerdem will er das Unternehmensumfeld optimieren und Marktinnovationen fördern. Dabei gehe es darum, Erleichterung für den Markteintritt und -austritt von Gesellschaften zu schaffen, bei der Unternehmensfinanzierung mehr Optionen zu bieten, die Organisationsverfassung der Gesellschaften zu flexibilisieren und die Kosten von Unternehmen zu senken. Allgemeines Ziel ist weiterhin, Vermögensrechte der Gesellschaft, ihrer Gesellschafter und ihrer Gläubiger besser zu schützen, indem insbesondere der Gründer, aber auch Gesellschafter in allen Phasen der Gesellschaft von der Gründung bis zur Abwicklung stärker zur Verantwortung gezogen werden. Schließlich geht es dem Gesetzgeber darum, die gesunde Entwicklung des Kapitalmarktes zu fördern, indem die Corporate Governance verbessert und der Schutz der legitimen Rechte und Interessen der Anleger, insbesondere der kleinen und mittleren Anleger, gestärkt wird.
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