Beiträge der wissenschaftlichen Entwürfe zur Erbrechtsreform in der VR China – Eine juristische und rechtsterminologische Untersuchung
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2015.5-34Abstract
I. Einführung
Das in der VR China geltende Erbrecht besteht aus dem Erbgesetz und seiner oberstgerichtlichen Auslegung. Da beide von 1985 stammten und beide angesichts der komplexen Regelungsmaterie vergleichsweise zu kurz sind, stehen sie als Rechtsgrundlage für das materielle Erbrecht der Volksrepublik nicht ganz in Einklang mit deren heutiger Lebens-, Wirtschafts- und Gesellschaftslage. […] Sowohl unter den Juristen, Richtern, den sonstigen Funktionären im Rechtswesen, zum Beispiel Leitern der für das Rechtswesen zuständigen Behörden, als auch unter den normalen Bürgerinnen und Bürgern ist es unumstritten, dass das Erbrecht als unzeitgemäß gelte und den aktuellen Lebensverhältnissen der Bevölkerung im Rechtsverkehr angepasst werden müsse. Die Reformbedürftigkeit des Erbgesetzes ist nicht zuletzt erkennbar an den wiederholten Aufrufen einflussreicher Volksvertreter (Abgeordneten und meistens zugleich Juristen) auf mehreren Jahrestagungen des Nationalen Volkskongresses, es gründlich zu revidieren. Laut Medienbericht wurde bereits eine Gesetzesänderung als Gesetzgebungsvorhaben für 2013 eingeplant. Jedoch liegt bislang kein offizieller Gesetzesentwurf zur Erbrechtserneuerung vor. Aus akademischen Kreisen verwiesen und verweisen namhafte Juristen seit Jahren mit konstruktiver Kritik auf die zahlreichen Mängel am Erbrecht, und sprachen beziehungsweise sprechen sich ausdrücklich für dessen gründliche Revision aus. Repräsentative Ergebnisse dieser Bemühungen konkretisieren sich inzwischen in den zwei Vorschlagsentwürfen zur Revision des Erbgesetzes der VR China, dem Entwurf von LIANG Huixing et al., und dem von YANG Lixin et al. Die beiden akademischen Entwürfe, abgesehen davon, dass die Spielräume bei deren Erneuerungsinitiative angesichts Chinas Gesetzgebungslage stark eingeschränkt sind, sind wesentlich ausführlicher und systematischer als die bestehenden Regelungen.
[…]
Downloads
Veröffentlicht
Zitationsvorschlag
Ausgabe
Rubrik
Lizenz
Es gilt das deutsche Urheberrecht. Das Dokument darf für den persönlichen Gebrauch kostenlos genutzt werden, es darf jedoch nicht im Internet zur Verfügung gestellt oder an Dritte weitergegeben werden.