Vorläufige Verordnung über die Eintragung von Immobilien
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2015.59-67Abstract
Erlass des Staatsrates der Volksrepublik China
Nr. 656
Die „Vorläufige Verordnung über die Eintragung von Immobilien“ wird hiermit bekannt gemacht und vom 1. März 2015 an durchgeführt.
1Li Keqiang, Ministerpräsident
24. November 2014
[...]
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Veröffentlicht
15.04.2015
Zitationsvorschlag
Nils Klages, Vorläufige Verordnung über die Eintragung von Immobilien, ZChinR 2015, 59–67; https://doi.org/10.71163/zchinr.2015.59-67.
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Dokumentationen
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