Einführung eines einheitlichen Grundbuchsystems in China
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2015.44-54Abstract
A. Einführung
Am 24. November 2014 hat der Staatsrat die „Vorläufige Verordnung über die Eintragung von Immobilien“ (ImmoEintrVO) erlassen, die ab dem 1. März 2015 angewendet wird. Diese Verordnung ist der bedeutsame erste Schritt zur Umsetzung des Auftrages, ein einheitliches System zur Immobilieneintragung zu errichten, der seit 2007 im Sachenrechtsgesetz (SachenRG) verankert ist. Die Verordnung vereinigt die bisher auf verschiedene Behörden aufgeteilten Zuständigkeiten für die Eintragung von Immobilien bei einer einzigen Behörde und schafft ein einheitliches Verfahren für die Eintragung. Damit gibt es erstmalig eine Rechtsgrundlage für eine umfassende Regelung des Grundbuchwesens in China.
Der folgende Beitrag soll einen Überblick über die Hintergründe und Ziele der Neuregelung des Grundbuchrechts geben und die wesentlichen Inhalte der erlassenen Verordnung zusammenfassend darstellen.
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