Ausländische Investitionen in China nach der neuen gesetzlichen Regelung: Neugründungen und Reorganisation bestehender Unternehmen

  • Jörg-Michael Scheil

Abstract

Seit dem 1. Januar 2020 gilt eine neue Rechtsgrundlage für ausländische Investitionen in China. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über ausländische Investitionen traten die bisherigen Sondergesetze über 100-prozentige ausländische Tochtergesellschaften, Equity Joint Ventures und Cooperative Joint Ventures außer Kraft. Zukünftig gilt ein einheitliches Gesellschaftsrecht für ausländische und einheimische Investoren. Der folgende Beitrag stellt die grundlegenden Konzepte des neuen Gesetzes vor und beschreibt dessen Auswirkungen auf die Gründung und Reorganisation ausländisch investierter Unternehmen. Da bestehenden Gesellschaften eine fünfjährige Übergangszeit eingeräumt wurde, werden Fragen der Anpassung an die neue Organstruktur diskutiert, einschließlich derjenigen Fragen, die zu Konflikten zwischen den Gesellschaftern führen können. In diesem Zusammenhang wird auch die Registrierungspraxis der lokalen Behörden als ein wichtiger Einflussfaktor in diesem Übergangsprozess angesprochen.

Veröffentlicht
2021-04-28
Rubrik
Aufsätze