Bestimmungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen der Zuständigkeit für Zivil- und Handelssachen mit Außenberührung
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2023.65-67Abstract
Die „Bestimmungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen der Zuständigkeit für Zivil- und Handelssachen mit Außenberührung“ sind auf der 1.872. Sitzung des Rechtsprechungsausschusses des Obersten Volksgerichts am 16.8.2022 verabschiedet worden, werden hiermit bekannt gemacht [und] vom 1.1.2023 an angewandt.
Oberstes Volksgericht
14.11.2022
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Veröffentlicht
09.06.2023
Zitationsvorschlag
Antonia Minte Zoë Nagel, Knut Benjamin Pißler, Friederike Röcklebe, Katharina Schledt, Ben Schmidt, Lisa Maria Schütt, Bestimmungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen der Zuständigkeit für Zivil- und Handelssachen mit Außenberührung, ZChinR 2023, 65–67; https://doi.org/10.71163/zchinr.2023.65-67.
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