Datenschutz im Cloud-Computing nach chinesischem Recht
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2013.303-333Abstract
1. Einleitung
Im Zuge der Globalisierung und technischen Entwicklung ist das als „Cloud-Computing“ bezeichnete Auslagern von elektronischer Datenverarbeitung weltweit zu einem immer stärker diskutierten Thema geworden. Auch in der Volksrepublik (VR) China wird dem Cloud-Computing ein großes wirtschaftliches Potenzial beigemessen: Im aktuellen Fünfjahresplan für die Jahre 2011 bis 2015 hat sich die Regierung der VR China das Ziel gesetzt, die Internet-Industrie und insbesondere die Cloud- Computing-Branche zu fördern und auszubauen. Nicht nur Privatkunden, sondern auch Organisationen und Konzerne nutzen vermehrt die Technik des Cloud-Computings, um aufwändige Rechenprozesse kostengünstig auszulagern. Das Outsourcen von Daten hat jedoch nicht nur Vorteile in Form von vermindertem Bedarf an vom Nutzer selbst bereitzustellender Hard- und Software und damit von Kostenersparnissen, sondern es birgt auch Risiken insbesondere für den Datenschutz. In China befindet sich der rechtliche Schutz von personenbezogenen Daten noch in seiner Ausgestaltungsphase, gleichwohl ist die rasche Weiterentwicklung auf diesem Gebiet ebenfalls ein erklärtes Ziel der Regierung: Im nationalen Strategiepapier für die Entwicklung der Informationalisierung für die Jahre 2006 bis 2020 wird der Ausbau des gesetzlichen Schutzes unter anderem von personenbezogenen Daten als ein zu erreichendes Ziel definiert. Vor dem Hintergrund der internationalen Weiterentwicklung der Cloud- Computing-Branche und der damit einhergehenden Zunahme von Datenübertragungen zwischen Unternehmen und Einzelpersonen wird die Ausarbeitung eines rechtlich fundierten Datenschutzes in China zu einem immer relevanteren Thema.
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