Das chinesische Reisevertragsrecht: Ein Grundriss
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2013.217-226Abstract
Der Reisevertrag wird erst durch das chinesische Reisegesetz von 2013, das sowohl verwaltungsrechtliche als auch wirtschaftsrechtliche und zivilrechtliche Regelungen enthält, nominiert bzw. typisiert. Das ganze 5. Kapitel des Gesetzes ist dem Recht des Reisevertrages und überwiegend dem des Pauschalreisevertrages gewidmet. Im Rahmen des Reisevertrages finden zurzeit das Reisegesetz, das Vertragsgesetz in Verbindung mit entsprechenden Erläuterungen des OVG (OVG-Erläuterungen), Allgemeine Grundsätze des Zivilrechts (AGZ), das Verbraucherschutzgesetz, die OVG-Bestimmungen und die Reisebüroverordnung Anwendung. Dass solche Regelungen verflechten und zusammenspielen, führt zu Schwierigkeiten bei Rechtsanwendung und juristischer Ausbildung. Deswegen ist es erforderlich, dass das Recht des Reisevertrages durch Rechtsdogmatik systematisiert wird. Dieser Beitrag bietet einen Grundriss als Ausgangspunkt an. Dabei bildet das deutsche Reisevertragsrecht als eine rechtsvergleichende Referenz
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