Kommentar und Einführung zur ersten Novelle des chinesischen Arbeitsvertragsgesetzes
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2013.212-216Abstract
Leiharbeit stellt in China im Vergleich zu traditionellen Arbeitsverhältnissen eine neuartige und atypische Art des Arbeitsverhältnisses dar. Seit dem Jahr 1980 wurde Leiharbeit als eine neue Art des Arbeitsverhältnisses zunächst in ausländischen Repräsentanzbüros in China verwendet. Die ausländische Repräsentanzbüros sind nach Art. 2 Regulation on Administration of Registration of Resident Offices of Foreign Enterprises (RARROFE) nicht als selbständige juristische Personen qualifiziert und sie dürfen gem. Art. 13 Abs. 1 RARROFE keine betrieblichen Tätigkeiten durchführen. Davon ausgehend dürfen die ausländischen Representanzbüros keine Arbeitsverträge abschließen. Sie stellen Mitarbeiter in Form einer Leiharbeit ein. Bis Mitte der 90er Jahre entwickelte sich die Leiharbeit nur in beschränkter Zahl und einzelnen Branchen. Seit den späten 90er Jahren wurde die Leiharbeit in China aufgrund der Reform der Staatsunternehmen häufiger angewendet. s kommt vor, dass in großen chinesischen Staatsunternehmen ein großer Teil der Mitarbeiter Leiharbeiter sind und nur wenige oder sogar nur das Management fest angestellt sind. In den letzten Jahren hat sich eine Diversifizierungstendenz bei der Leiharbeit entwickelt. Die Leiharbeit wurde auch zunehmend in privaten inländischen, ausländischen Unternehmen sowie insbesondere in Human Resource Dienstleistungsunternehmen verwendet. Die Leiharbeit expandiert und die Anzahl der Leiharbeitnehmer hat sich mit der Umsetzung des ArbeitsVGs deutlich erhöht. Eine ganze Reihe von Unternehmen verwendet hauptsächlich die Entsendearbeit als Anstellungsverhältnis.
[…]
Downloads
Published
How to Cite
Issue
Section
License
German copyright law applies. The document may be used free of charge for personal use, but may not be made available on the Internet or passed on to third parties.