„Privatautonomie – Aufgaben und Grenzen“ – Beijing, 24.-26. März 2013
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2013.294-297Abstract
Theoretischer Ausgangspunkt für die Gespräche und Vorträge der Tagung war der folgende Grundgedanke: Die Privatautonomie gewährt dem Einzelnen die Möglichkeit, seine Lebensverhältnisse entsprechend seiner Bedürfnisse und Vorlieben rechtlich zu gestalten. Sie ist damit Grundlage moderner Gesellschaften. Gleichzeitig erfordert das moderne Zusammenleben eine Beschränkung des Individuums. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, die Balance zwischen der Möglichkeit zur Entfaltung des Einzelnen und der Notwendigkeit zur Regelung seines Verhaltens innerhalb der Gemeinschaft zu finden. Die Tagung diente dazu, das Thema aus der Perspektive der verschiedenen Gesellschafts- und Staatsformen der ostasiatischen Länder und Deutschlands zu diskutieren. Alle Tagungsteilnehmer verband, sowohl mit der deutschen und als auch mit zumindest einer asiatischen Rechtsordnung vertraut zu sein. Gemeinsame Tagungssprache war deutsch.
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