Erste Interpretation des Obersten Volksgerichts zum neuen Gesetz über das Internationale Privatrecht der VR China
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2013.89-98Abstract
Das „Gesetz der Volksrepublik China über das anwendbare Recht auf zivilrechtliche Beziehungen mit Außenberührung“ (in der Folge „IPRG“) trat am 1.4.2011 in Kraft. Nachdem das Oberste Volksgericht (OVG) zuvor in einer kurzen Mitteilung aus dem Jahre 2010 die Volksgerichte zur Berichterstattung bezüglich Schwierigkeiten bei der Implementierung des IPRG aufgefordert hatte, wurde bereits für die nahe Zukunft eine umfassende Interpretation des IPRG durch das OVG erwartet.
Die nun veröffentlichte Justizauslegung (IPRGErläuterung) enthält in ihren 21 Paragrafen mitunter detaillierte Regelungen, die gezielt auf Probleme der Gerichte bei der Anwendung des neuen IPRG reagieren. Aufgrund der großen Bedeutung, die die Volksgerichte den Interpretationen des OVG zumessen, ist davon auszugehen, dass die Untergerichte sich für die Zukunft bei der Anwendung des IPRG auf die Regelungen dieser Interpretation stützen werden.
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