Erläuterungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen des „Gesetzes der Volksrepublik China über das anwendbare Recht auf zivilrechtliche Beziehungen mit Außenberührung“ (Teil 2)
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2024.91-94Abstract
Die „Erläuterungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen des ,Gesetzes der Volksrepublik China über das anwendbare Recht auf zivilrechtliche Beziehungen mit Außenberührung‘ (Teil 2)“ sind auf der 1.898. Sitzung des Rechtsprechungsausschusses des Obersten Volksgerichts am 30.8.2023 verabschiedet worden, werden hiermit bekannt gemacht [und] vom 1.1.2024 an angewandt.
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Veröffentlicht
05.03.2024
Zitationsvorschlag
Peter Leibküchler, Erläuterungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen des „Gesetzes der Volksrepublik China über das anwendbare Recht auf zivilrechtliche Beziehungen mit Außenberührung“ (Teil 2), ZChinR 2024, 91–94; https://doi.org/10.71163/zchinr.2024.91-94.
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