Erläuterungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen des „Gesetzes der Volksrepublik China über das anwendbare Recht auf zivilrechtliche Beziehungen mit Außenberührung“ (Teil 2)

Autor/innen

  • Peter Leibküchler

DOI:

https://doi.org/10.71163/zchinr.2024.91-94

Abstract

Die „Erläuterungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen des ,Gesetzes der Volksrepublik China über das anwendbare Recht auf zivilrechtliche Beziehungen mit Außenberührung‘ (Teil 2)“ sind auf der 1.898. Sitzung des Rechtsprechungsausschusses des Obersten Volksgerichts am 30.8.2023 verabschiedet worden, werden hiermit bekannt gemacht [und] vom 1.1.2024 an angewandt.

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Veröffentlicht

05.03.2024

Zitationsvorschlag

Peter Leibküchler, Erläuterungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen des „Gesetzes der Volksrepublik China über das anwendbare Recht auf zivilrechtliche Beziehungen mit Außenberührung“ (Teil 2), ZChinR 2024, 91–94; https://doi.org/10.71163/zchinr.2024.91-94.

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Rubrik

Dokumentationen