Das Missbrauchsverbot Chinas – Tendenzen einer effektiven Verfolgung monopolistischen Marktverhaltens im Telekommunikationssektor
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2014.109-120Abstract
I. Einleitung
Monopolistische Marktpraktiken einzelner Großunternehmen sind heutzutage auch in China keine Seltenheit mehr. Um den Gefahren für die ökonomische und gesellschaftliche Entwicklung wirkungsvoll entgegen zu wirken, ist eine effektive Durchsetzung des in § 6 und § 17 des Antimonopolgesetzes (kurz: AMG) geregelten Verbots des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung unerlässlich. Die Regelungen des im Jahr 2008 in Kraft getretenen AMG bezwecken dabei nicht den Schutz der Konkurrenz, sondern vielmehr die Förderung eines funktionsfähigen Wettbewerbs, um ökonomische Effizienzen und das Wohl aller Verbraucher zu steigern. Dennoch sind staatliche Einflüsse auf die Entwicklung solcher Märkte, die besonders wichtige Versorgungsbereiche betreffen, wie die Telekommunikationsbranche, in der Netzwerkstrukturen und natürliche Monopole oftmals kennzeichnend sind, nicht unerheblich und daher die Anwendung des Missbrauchsverbotes mitunter schwierig, aber letztlich nicht ausgeschlossen. Der nachfolgende Beitrag widmet sich daher den dahingehenden neueren wettbewerbspolitischen Tendenzen unter besonderer Berücksichtigung medienträchtiger Verfahren, die unter anderem auch den Internetsektor betreffen.
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